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Satzung & Beitragsordnung

Mitgliedsbeitrag: Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird durch die Beitragsordnung festgelegt und beträgt derzeit 35 €. (38 € als Soli möglich!) Bei geringem Einkommen (z.B. Studierende, Arbeitslose) kann ein verminderter Beitrag von 29 € gezahlt werden. In Einzelfällen und mit Rücksprache des Vorstandes kann ein weiter reduzierter Monatsbeitrag genehmigt werden. Der Mitgliedsbeitrag deckt zusätzlich zu den laufenden Kosten des Chores für die Proben (Raummiete, Bezahlung des Chorleiters, etc.) auch die Kosten für die zweimal jährlich geplanten Chor-Wochenenden. Die Zahlung sollte quartals-, halbjahres- oder jahresweise im Voraus auf das Chorkonto erfolgen.


Satzung